Wenn Sie es wegen der Schneeverhältnisse nicht (rechtzeitig) in die Arbeit schaffen, müssen Sie keinen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen.
Dienstverhinderung im Winter

Wenn Sie es wegen der Schneeverhältnisse nicht (rechtzeitig) in die Arbeit schaffen, müssen Sie keinen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen.