Wenn ein Hauseigentümer seine Wohnungen nicht selber verkaufen oder vermieten will, dann beauftragt er einen Immobilienmakler. Das ist OK. Nicht OK ist, dass ein anderer die Rechnung bezahlen muss. Nämlich der Käufer oder der Mieter. Wie überall anders hat auch hier zu gelten: „Wer bestellt, der zahlt!“
Markus Wieser
