Renate Anderl

Immer wieder bekomme ich die Frage gestellt, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Karfreitag genau lautet. Anbei findet ihr den Originaltext. Darin stellt der EuGH fest: Sofern das Gesetz nicht geändert wird, haben alle Beschäftigten am Karfreitag frei. Deshalb bleibe ich dabei: Der EuGH hat den ArbeitnehmerInnen einen freien Karfreitag gegeben – die Regierung hat ihn in einer Murks-Aktion wieder genommen.