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Das Weihnachtsgeld bringt nicht das Christkind!

Weihnachtskarten mit dem markanten Spruch „Kein Packerl im Sackerl!“ sollen den Menschen wieder ins Bewusstsein rufen, dass das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Regelung ist oder gar ein Geschenk der Unternehmen an die Beschäftigten, sondern von deiner Gewerkschaft erkämpft wird.
KR Werner Müller: „Die Grundlage sind Kollektivverträge, die jedes Jahr neu verhandelt bzw. erkämpft werden. Nur einige wenige, wie die Abschlüsse der Metaller oder der Handelsangestellten, werden medial wahrgenommen.“
„Die Gewerkschaften verhandeln aber jedes Jahr knapp 840 verschiedene Kollektivverträge in Österreich!“ ergänzt ÖGB Regionalsekretär Erich Macho. In vielen Ländern wie Deutschland oder Tschechien beneidet man die Österreicher um diese kollektivvertragliche Regelungen, die für uns selbstverständlich geworden sind. 99 % aller Dienstverhältnisse unterliegen bei uns einem Kollektivvertrag. Zwischen 4 Wochengehältern und 1 Monatsgehalt beträgt dadurch das Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld.

Was hingegen das Gesetz regelt, ist die steuerliche Begünstigung der Sonderzahlungen. „Der ÖGB wird nicht zulassen, dass diese, von welcher Partei auch immer, in der laufenden Steuerreform-Diskussion in Frage gestellt wird!“ stellt ÖGB-Regionalsekretär Reinhold Schneider kämpferisch klar.